01.12.2023: Grünsatzung verwerfen

LEIDER ABGELEHNT |

mit den Stimmen von SPD und Grüne wurde unser Antrag in der Ratssitzung am 08.04.2024 mehrheitlich abgelehnt.

 

Antrag Grünsatzung verwerfen

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

bitte setzen Sie vorliegenden Antrag auf die Tagesordnung der zuständigen Gremien und des Rates:

  1. Die Verabschiedung einer Grünsatzung wird vorerst ausgesetzt.
  2. Der vorgelegte Entwurf einschließlich der Änderungsvorschläge der Bürgerinnen und Bürger wird auf die rechtliche Zulässigkeit sowie auf die Vereinbarkeit mit dem geltenden Baugesetzbuch überprüft.
  3. Die Verwaltung wird aufgefordert, alternativ ein Kampagne-Programm zur Sensibilisierung der Bürgerschaft für mehr Grün in den Gärten und Vorgärten zu erstellen, ggf. sogar mit einem Wettbewerb analog zu den Wettbewerben der Kleingärten.

 

Begründung:

Die vorgelegte Grünsatzung hat nicht nur aus Sicht der FDP-Fraktion viele Kritikpunkte. Nachdem nun auch ein Leverkusener Rechtsanwalt sowie ein in Leverkusen aktiver Bauunternehmer zahlreiche Inhalte der Grünsatzung rechtlich infrage stellen bzw. als praktisch nicht umsetzbar bezeichnen, muss die Folgerung sein, eine Grünsatzung in der vorgelegten Form nicht zu beschließen, evtl. sogar ganz darauf zu verzichten. So wird in §1 Ziel der Satzung nur die Bürgerschaft in die Pflicht genommen, die öffentlichen Projekten und Flächen werden nicht einbezogen. In §4 (3) ist die Vorgabe, je 200 qm Grundstücksfläche einen Laubbaum zu pflanzen, schon aus Gründen des Platzes und des Nachbarschaftsrechtes unsinnig. Außerdem soll ein Garten ja der Freizeitgestaltung dienen. Aber schon Fußballflächen, Trampoline oder Planschbecken würden durch Bäume im Garten behindert. Bei einer Grundstücksfreifläche von knapp über 200 m² müsste man bereits zwei Bäume aufstellen. Auch die Unterpunkte 5 und 6 des §4 halten der Realität nicht stand. Denn die Forderung, Stellplätze für Mülleimer blickdicht zur Straße mit Bepflanzungen zu errichten, ist bei dem heutigen Bedarf an unterschiedlichen Mülleimern und gleichzeitig begrenzten Stellplatzflächen oft nicht möglich. Und auch die Vorgaben zur Einfriedung von Grundstücken widersprechen dem Recht der Eigentümer und Eigentümerrinnen auf individuelle Gestaltungsfreiheit. Das gilt auch für den detaillierten

Pflanzkanon. Die in §10 einzeln aufgeführten Geldbußen bei Zuwiderhandlungen sind kontraproduktiv, sie lassen die Hauseigentümerschaft als potenzielle Täter und nicht als Partner für bessere Klimabedingungen in unserer Stadt erscheinen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jörg Berghöfer, Fraktionsvorsitzender

Monika Ballin-Meyer-Ahrens, Finanzpolitische Sprecherin