BEANTWORTET |
Wie werden die Grabelandflächen in Bürrig am Mühlenweg/Bürriger Weg tatsächlich genutzt?
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
bitte beantworten Sie unserer Fraktion die folgende Anfrage über z.d.A. Rat:
In dem Gebiet Mühlenweg/Bürriger Weg befindet sich ein größeres Areal mit von der Stadt Leverkusen verpachteten Parzellen, die ausschließlich als Grabeland benutzt werden sollen. Auf einigen dieser Parzellen stehen mittlerweile stabile Gartenhütten, teilweise mit Heizöfen versehen, wo eine über reine Gartenwirtschaft hinausgehende Nutzung vermutet werden muss. Von Nachbarn wird diesbezüglich berichtet, dass teilweise in den Hütten übernachtet und die Grabelandparzellen vielfach als Ort zum Feiern genutzt werden. Auf diversen Parzellen wird erkennbar schon länger keine Grabelandwirtschaft mehr betrieben. Auf einem Areal steht dazu ein großer Container der WGL, ohne dass dort Grabewirtschaft erfolgt.
- Wie wird überprüft, ob die Pächter der Parzellen ihr Areal wirklich nur als Grabeland nutzen?
- Sind in den Pachtverträgen Festlegungen getroffen worden, welche Art von Gartenhütten auf dem Grabeland errichtet werden dürfen.
- In wieweit wird die Einhaltung der Pachtverträge seitens der Pächter/innen durch die Verwaltung kontrolliert?
- Zu welchem Zweck ist der große Container der WGL dort auf einer Parzelle plaziert, ohne dass das Areal als Grabeland genutzt wird?
Mit freundlichen Grüßen, Dr. Monika Ballin-Meyer-Ahrens, Fraktionsvorsitzende
Die Antwort ist „nichtöffentlich“. Wir können nur mitteilen: Der Fachbereich Bauaufsicht sieht aufgrund der derzeitigen Sach- und Rechtslage kein Handlungsbedarf.