Schulentwicklung ist Priorität 1
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
bitte setzen Sie vorliegenden Antrag auf die Tagesordnung der zuständigen Gremien:
Die Sanierungen von Schulgebäuden sowie Ersatz- und Ergänzungsbauten, für die in den letzten Jahren Machbarkeitsstudien erarbeitet wurden, sind trotz der kritischen Haushaltslage zügig umzusetzen.
Die im Sachstandsbericht zur Schulentwicklung und Bestandserhaltung aufgeführten Projekte auch der Prioritäten 1 und 2 sind ebenfalls umzusetzen.
Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel sind einzuplanen; die entgegenstehenden Beschlüsse sind aufzuheben.
Begründung:
Parteiübergreifend steht das Thema Bildung an erster Stelle. Die Zahlen aus dem aktuellen Bildungsbericht zeigen auf, dass die Nachfrage im schulpsychologischen Dienst drastisch angestiegen ist. Die Krisen und Unsicherheiten der letzten Jahre tragen sicherlich ihren Teil dazu bei, aber auch die beengte Lernsituation.
Schulkindern ist nicht zuzumuten, von 8.00 – 16.00 Uhr an einem Platz zu sitzen, dort zu lernen, das Mittagessen einzunehmen und Haushausgaben zu machen. Daher sind angemessene Räume, gerade auch für den OGS-Anspruch und den G9 Ausbau, zwingend erforderlich.
Die Verwaltung schreibt in Ihrer Vorlage 2023/2624: „Da die Finanzlage und die gesetzlichen Vorgaben nicht veränderbar sind, ist zur Erledigung dieser kommunalen Pflichtaufgabe eine höhere Gewichtung der Schulentwicklungsmaßnahmen insgesamt erforderlich.”
Der Schulentwicklungsplan darf nicht wegen schlechter Haushaltslage verschoben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Berghöfer, Fraktionsvorsitz
Valeska Hansen, Ratsmitglied