19.06.2024: Anfrage zdA Rat: Sicherheit Kinderspielplatz Düsseldorfer Straße/Im Kalkfeld

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Anfrage z.d.A. Rat: Sicherheit Kinderspielplatz Düsseldorfer Straße/Im Kalkfeld

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

bitte beantworten Sie unserer Fraktion folgende Fragen über z.d.A. Rat:

Der Stadtbezirk II hat in seiner Sitzung am 23.04.2023 einstimmig den Neubau eines Kinderspielplatzes auf der Freifläche Düsseldorfer Straße/Im Kalkfeld beschlossen. Die für den Bau des Kinderspielplatzes vorgesehene Grünfläche zeichnet sich durch einen überalterten Baumbestand aus. Die Rasenfläche der Parkanlage wird vornehmlich als Hundewiese genutzt, den schmalen Fußweg nutzen Schüler/innen, Fußgänger/innen und Fahrradfahrer/innen der angrenzenden Wohnsiedlungen.

Am Samstag, den 15.06.2024, vermutlich in den frühen Morgenstunden, stürzte die Krone eines ca. 20 m hohen Baumes aufgrund von Sturmböen auf die Rasenfläche. Zahlreiche abgebrochene Äste hatten sich im Baum verkeilt und drohten herabzustürzen. Durch einen Anruf eines Bürgers alarmiert, rückte die Leverkusener Feuerwehr gegen 15:00 Uhr mit Großgerät an und beseitigte in einer fast zweistündigen Aktion die von dem Baum ausgehenden Gefahrenstellen (siehe Fotos).

  1. Wie stellt die Stadt Leverkusen in Zukunft sicher, dass von dem alten Baumbestand keine Gefahr ausgeht und der Park gefahrlos genutzt werden kann?
  2. In der Vorlage Nr. 2024/2715 ist in der Begründung zur Errichtung des Kinderspielplatzes zu lesen, dass aufgrund des zu erhaltenden Baumbestandes drei punktuelle, kreisförmige Spielflächen errichtet werden sollen, die sich um die vorhandenen Bäume schlängeln.
  3. Wird es trotz des durchaus „dramatischen Vorfalls vom 15.06.2024“ bei der vorgesehenen Planung bleiben oder wird der Vorfall zum Anlass genommen, eine Neuplanung des Kinderspielplatzes vorzunehmen?
  4. Wie oben ausgeführt, wird die Rasenfläche von vielen Hundebesitzer/innen als Hundeauslauffläche genutzt. Wird es nach Fertigstellung des Kinderspielplatzes weiterhin möglich sein, Hunde auf einem begrenzten Bereich der Rasenfläche auszuführen?

Jörg Berghöfer, Fraktionsvorsitz

Friedrich Busch, sozialpolitischer Sprecher

 

Stellungnahme:
Zu 1.:
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht werden die städtischen Bäume in
Zuständigkeit des Fachbereichs Stadtgrün durch geschultes Fachpersonal
regelmäßig kontrolliert. Auch die Bäume in der Grünfläche an der Düsseldorfer
Straße/Im Kalkfeld sind immer wieder turnusgemäß überprüft worden, zuletzt im April
2024.
Diese Baumkontrollen erfolgen gem. den Vorgaben der Baumkontrollrichtlinie 2020
der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V (FLL) als
fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme vom Boden aus ohne weitere Hilfsmittel.
Die Baumkontrollrichtlinien der FLL sind seit 2004 das Standardwerk für Kontrollen
zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen der Kommunen.
Erst wenn Anzeichen für eine stärkere Schädigung vorliegen, die nicht vom Boden
aus eingeschätzt werden können, muss eine „Eingehende Untersuchung“ unter Zuhilfenahme von speziellen Geräten erfolgen; dies kann z.B. eine Kontrolle mit Hilfe
eines Hubsteigers und/oder speziellen Untersuchungsgeräten bedeuten.
Da der vorhandene Schaden an der besagten Blutbuche nicht vom Boden aus zu
erkennen gewesen ist, wurde zeitnah eine prophylaktische „Eingehende
Untersuchung“ an den anderen Altbäumen in der Grünfläche Düsseldorfer Straße/Im
Kalkfeld vorgenommen, um das Gefahrenpotential durch herabfallende Äste zu
minimieren. Diese Untersuchung hat ergeben, dass kein Handlungsbedarf an den
übrigen Bäumen besteht. Auch die andern Buchen im Stadtgebiet werden vorsorglich
noch einmal gesondert überprüft.
Für den betroffenen Baum in der Grünfläche Düsseldorfer Straße/Im Kalkfeld wurde
mit Dringlichkeitsvorlage Nr. 2024/2906 am 26.06.2024 die Fällung beschlossen.
Zu 2.:
Unter Berücksichtigung des Baumbestandes in der Grünfläche wurde durch den
Fachbereich Stadtgrün geprüft, ob die Planung abgeändert werden muss. Im
Ergebnis wurde festgestellt, dass nur minimale Änderungen der Planung
vogenommen werden müssen. Ebenfalls wird auch die Nachpflanzung des zu
fällenden Baumes in Abstimmung mit dem Neubau des Spielplatzes erfolgen.
Zu 3.:
Gemäß § 3 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt
Leverkusen (Leverkusener Stadtordnung) ist das Mitführen von Hunden auf
öffentlichen Spielplätzen verboten. Nach Errichtung des Spielplatzes wird das
Ausführen von Hunden dort nicht erlaubt sein; die restliche Grünfläche ist davon nicht
betroffen.
Stadtgrün
05.07.2024