24.10.2024 Anfrage zdA Rat: Zeitplan Grundsteuer

BEANTWORTET |

 

Anfrage z.d.A. Rat: Zeitplan für Hebesatzfestlegung Grundsteuer

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

bitte beantworten Sie unserer Fraktion folgende Fragen über z.d.A. Rat:

 

  1. Wird die Verwaltung, wie von Herrn Stadtkämmerer Molitor in der Sitzung des Finanz- und Digitalisierungsausschuss am 24.06.2024 angekündigt, die Vorlage zu den Hebesätzen für die Grundsteuer rechtzeitig vorlegen, um die Bescheide im Januar 2025 zu verschicken?
  2. Bleibt es trotz der aktuellen Haushaltslage bei der Planung, die Hebesätze so festzulegen, dass ein Aufkommen von etwa 50 Millionen Euro erzielt wird? Übernimmt die Stadt Leverkusen hierfür die vom Land NRW vorgeschlagenen Hebesätzen von 750 (bisher 375) Punkte für die Grundsteuer A sowie 959 (bisher 750) Punkte für die Grundsteuer B?
  3. Hält die Verwaltung an der Vorstellung fest, die separat zu beschließenden Hebesätze für Wohngebäude und Gewerbegebäude in einheitlicher Höhe vorzuschlagen?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jörg Berghöfer . Fraktionsvorsitz

Monika Ballin-Meyer-Ahrens, Mitglied im Finanz- und Digitalisierungsausschuss

 

Stellungnahme:
Zu 1.:
Die Grundsteuerbescheide werden, wie jedes Jahr, planmäßig Ende Januar
verschickt. Entsprechend wird die Vorlage zu den Hebesätzen in dem kommenden
Sitzungsturnus dem Rat am 16.12.2024 zur Entscheidung vorgelegt.
Zu 2.:
Nach heutigem Stand wird die Beschlussvorlage dem Rat aufkommensneutral
vorgelegt und somit rund 50 Millionen Euro Einnahmen erzielen.
Da sich die Daten vom Land NRW auf einen Stichtag Anfang August beziehen und
seitdem noch weitere Daten seitens des Finanzamts eingehen, die der Ermittlung
des Hebesatzes zu Grunde gelegt werden, kommt es zu geringfügigen
Abweichungen zu den vom Land NRW vorgeschlagenen Hebesätzen.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die vom Land NRW aktuell vorgeschlagenen
Hebesätze für Leverkusen, entgegen der Anfrage, wie folgt darstellen:
Grundsteuer A: 671 %
Grundsteuer B: 921 %
Zu 3.:
Es bleibt zum jetzigen Zeitpunkt bei dem Vorschlag, den Hebesatz für Wohnen und
Nichtwohnen in einheitlicher Höhe festzusetzen.
Auf die Erläuterungen des Fachbereichsleiters Finanzen im Finanzausschuss am
30.09.2024 zu den juristischen Risiken und der derzeit nicht möglichen technischen
Umsetzbarkeit wird verwiesen.
Finanzen
20.11.2024