31.10.2023 Anfrage zdA Rat: KiTa-Gründungen

BEANTWORTET am 21.05.2024 (!) |

 

bitte beantworten Sie unserer Fraktion folgende Anfrage über z.d.A. Rat:

  1. Wie viele Anträge auf Gründung einer KiTa oder Tagespflege durch private Initiativen sind bei der Stadt Leverkusen in den Jahren 2019 bis 2022 eingegangen?
  2. Wie viele Anträge führten zu Gründungen von KiTas oder Tagespflegen?
  3. Wie viele Betreuungsangebote wurden dadurch geschaffen?
  4. Wie hat die Verwaltung die Gründungen unterstützt?

Begründung:

Überall fehlen Betreuungsmöglichkeiten für Kinder. Nur ein verlässliches Betreuungsangebot ermöglicht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Viele Eltern ergreifen mittlerweile selbst die Initiative und versuchen Kindertagesstätten selbst zu gründen. Die Auflagen und Vorschriften, die erfüllt werden müssen, erschwert die Gründung. Die FDP-Fraktion würde hier interessieren, ob es Anfrage zur Gründung gegeben hat, wie viele umgesetzt werden konnten und wenn sie nicht umgesetzt wurde, woran es gelegen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Berghöfer, Fraktionsvorsitzender

Valeska Hansen, Ratsfrau

 

Stellungnahme:

Zu 1.:
Für den Bereich Kindertagespflege hat es in dem genannten Zeitraum keine entsprechenden Anfragen durch private Initiatoren gegeben.
Bezüglich einer Kita-Gründung sind im Fachbereich Kinder und Jugend in dem genannten Zeitraum insgesamt drei Anfragen durch private Initiatoren eingegangen.
Dazu ist festzuhalten, dass diese Anfragen immer sehr pauschal gehalten sind und sich im Wesentlichen direkt auf die finanzielle Förderung einer Kita beziehen.

Zu 2.:
Die Anfragen zur Kita-Gründung wurden im weiteren Verlauf seitens der Initiatoren nicht weiterverfolgt.
Damit beantwortet sich gleichermaßen die Frage 3.

Zu 4.:
Sowohl bei der Gründung von Kindertagespflegestellen als auch von Kindertageseinrichtungen gelten gesetzliche Grundlagen, einhergehend mit umfassenden Rahmenbedingungen, für eine entsprechende Umsetzung bzw. Realisierung. Um nur die Wesentlichen zu nennen:
– Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII)
– Landesrecht – Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
– Kommunale Satzungen / Richtlinien
– Handreichung Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen
– Glossar zur Gründung einer Tageseinrichtung für Kinder des Landschaftsverband Rheinland (LVR – Landesjugendamt)
– Empfehlungen zum Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen (LWL und LVR)
Die Aufgaben der jeweiligen Jugendämter umfassen insbesondere die Bedarfsplanung und Bedarfsermittlung, die fachliche Beratung und Begleitung. Mit Blick auf die Kindertageseinrichtungen ist zusätzlich die Beratung und Begleitung durch den überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, das Landesjugendamt, einzuholen. Das jeweilige Jugendamt agiert grundsätzlich als Bindeglied/Vermittlung zwischen dem Landesjugendamt und dem „Träger“.
Mit Blick auf die umfangreichen gesetzlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen sowie die hohen Qualitätsstandards sowohl bei Kindertagespflege als auch bei Kindertageseinrichtungen ist eine engmaschige Beratung und Begleitung durch das jeweilige Jugendamt unabdingbar.
Betrachtet man die beim Fachbereich Kinder und Jugend eingegangenen Anfragen zu Kita-Gründungen, die durch die Betroffenen nicht weiterverfolgt wurden, so kann hier nur spekuliert werden, warum es im Ergebnis zu keiner Realisierung gekommen ist. Es liegen dem Fachbereich Kinder und Jugend keine Rückmeldungen seitens der Initiatoren vor, warum von dort keine weiteren Schritte für eine Realisierung unternommen wurden.

Kinder und Jugend
21.05.2024