Minderkapazitäten beim RE 7 am 30.09.2017 und 01.10.2017

In seiner Rolle als verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Ratsgruppe Leverkusen ist Ratsherr Busch am Wochenende mit massiven Beschwerden Opladener Bürger über Minderkapazitäten im RE 7 konfrontiert worden.

Vor allem die Minderkapazität des RE 7, der am 01.10.17 (Sonntag) um 18:21 Uhr in Köln Richtung Rheine eingefahren ist, erregt die Gemüter: Bei starkem Reiseverkehr am Sonntagabend nach Abschluss des Köln-Marathon am 01.10.17, bestand der RE 7 nur aus einem 5-teiligen E-Talent. Vorgesehen sei nach Aussagen des Nahverkehrsverbandes Rheinland, die allerdings variieren, zumindest ein 8-teiliger E-Talent.

Nach Berichten von Opladener Bürgern ist es zu tumultartigen Zuständen beim Einsteigen zwischen Personen mit Koffern, Müttern mit Kinderwagen etc. gekommen.

Eine ähnliche Situation soll sich am 30.09.17 in Hamm beim RE 7 Richtung Opladen abgespielt haben.

In Qualitätsbericht 2016 des Nahverkehrsverbandes Rheinland auf Seite 25 ist deutlich zu erkennen, dass das vorliegende Problem beim RE 7 durch die Verantwortlichen erkannt wurde und die Tatsache, dass auf dem RE 7 in fast 6% aller Fahrten die vereinbarten Kapazitäten nicht erfüllt werden konnten, auf Dauer für die Fahrgäste nicht akzeptabel sei. (S. 25, Qualitätsbericht NVR 2016)

Ratsherr Busch  stimme den Ausführungen des Nahverkehrsverbandes Rheinland zu, dass die geschilderten Zustände für Fahrgäste nicht zumutbar sind. Die Frage stellt sich allerdings, was in der Zwischenzeit unternommen wurde, um die angesprochenen Missstände (hier: die Minderkapazitäten) beim RE 7 in den Griff zu bekommen.

Im Sinne des vom Nahverkehrsverbund Rheinland propagierten Mobilitätsanspruches hat der Fahrgast nicht nur Anspruch auf Pünktlichkeit im SPNV. Gleichbedeutend hat der Fahrgast auch einen Anspruch auf eine angemessene Beförderungsleistung. Diese ist in total überfüllten Zügen in keinster Weise gegeben.

Aus diesem Grund regt Ratsherr Busch nachdrücklich an, dass Fahrgäste bei signifikanten Kapazitätsminderleistungen einen Teil ihres Fahrgeldes erstattet bekommen. Dies wäre eine Erweiterung der Mobilitätsgarantie NRW.