04.03.2024: Anfrage z.d.A. Rat: Nahversorgung Bergisch Neukirchen

BEANTWORTET |

 

Anfrage z.d.A. Rat: Nahversorgung Bergisch Neukirchen

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

bitte beantworten Sie unserer Fraktion folgende Anfrage über z.d.A. Rat:

 

Die Nahversorgung des Stadtteils Bergisch Neukirchen ist für viele Anwohner wichtig. Immer wieder hatten wir das Thema auf den Tagesordnungen verschiedener Gremien, doch in letzter Zeit haben wir nichts mehr gehört. Über die Beantwortung der u.s. Fragen würden wir uns freuen.

 

  1. Die Vorlage 2018/2074 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 19/II Supermarkt Bergisch Neukirchen hängt in der Schwebe, seit er am 09.07.2018 von der Tagesordnung des Rates abgesetzt wurde. Liegen der Verwaltung Erkenntnisse vor, ob der Investor grundsätzlich noch Interesse an der Umsetzung hat?
  2. Der Satzungsbeschluss setzt voraus, dass der Investor Zugriff auf die benötigten Grundstücke nachweisen kann. Diese Bedingung bestand zum damaligen Zeitpunkt nicht. Auch war nicht absehbar, wann die Bedingung erfüllt sein würde. Trifft diese Einschätzung noch zu?

 

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Berghöfer, Fraktionsvorsitzender

Uwe Bartels, Ratsherr

 

Stellungnahme:
Der Verwaltung liegen keine Kenntnisse über die Umsetzungsziele und Grundstücksverfügbarkeiten des Investors/der Investorin vor.
Stadtplanung
27.03.2024