BEANTWORTET |
Anfrage z.d.A. Rat: Wie sind die finanziellen Auswirkungen der geänderten Elternbeiträge
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
bitte beantworten Sie unserer Fraktion folgende Fragen über z.d.A. Rat:
Seit August 2024 gelten die neuen Elternbeiträge für Kinder in Kindertageseinrichtungen, in Tagespflegen und im offenen Ganztag der Grundschulen. In vielen Diskussionsrunden wurden die neuen Staffelungen ausdiskutiert. Zum damaligen Zeitpunkt war nicht klar, wie sich die Veränderungen der Beitragssätze auswirken werden, da es keine genauen Einblicke in die Eingruppierung der Beitragszahlenden gab. In Stellungnahmen war die Rede von bis zu rd. € 1,3 Mio Mindererträgen.
- Kann zum jetzigen Zeitpunkt mitgeteilt werden, wie hoch die Summe Elternbeiträge ist und wie sich die Einnahmen auf die verschiedenen Staffelungen verteilen?
- Wie groß ist die Veränderung zu den letzten drei Jahren?
- Wie hoch ist aktuell der prozentuale Anteil des Elternbeitrags an den Gesamtkosten (Gegenüberstellung Aufwendung und Erträge) der Kita, OGS und Kindertagespflege?
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Berghöfer Valeska Hansen
Fraktionsvorsitz Ratsmitglied
Stellungnahme zdA Rat 03.2025
Stellungnahme:
Zu 1.:
Zum heutigen Zeitpunkt kann eine erste Prognose über die Elternbeiträge gemäß der
aktuellen Einstufung getroffen werden. Die tatsächliche Höhe der Elternbeiträge kann
erst ermittelt werden, wenn die Festsetzung gemäß den überprüften
Einkommensunterlagen stattgefunden hat und zusätzlich die Verjährungsfrist für das
jeweilige Kalenderjahr eingetreten ist.
Zudem liegt bei der Zuordnung der Elternbeiträge auf die Einkommensstufen eine
Unschärfe vor, da die Zuordnung einer Einkommensstufe zu Beginn des Kita-
/Schuljahres erfolgt ist. Wurde unterjährig in eine andere Einkommensstufe
gewechselt, konnte dies bei der Aufschlüsselung nach Einkommensstufen nicht
berücksichtigt werden. Dies hätte eine monatsgenaue Betrachtung erfordert und ist
aufgrund zeitlicher und personeller Kapazitäten nicht umsetzbar.
Zu 2.:
Die Veränderung des aktuellen Kita-/Schuljahres 2024/2025 betragen im Vergleich
mit dem
Kita-/Schuljahr 2021/2022 Mindereinnahmen von 1.162.409,70 €
Kita-/Schuljahr 2022/2023 Mindereinnahmen von 1.024.146,30 €
Kita-/Schuljahr 2023/2024 Mindereinnahmen von 769.971,05 €.
Die Veränderungen verteilen sich auf die drei Bereiche Kita, Kindertagespflege und
OGS wie folgt:
Lediglich der OGS-Bereich geht aktuell mit einer positiven Einnahmesituation einher.
Zu 3.:
Der aktuelle prozentuale Anteil des Elternbeitrags an den Gesamtkosten
(Gegenüberstellung Aufwendung und Erträge) der Kita beträgt 4,51 %, der Anteil der
Kindertagespflege beträgt 7,05 % und der Anteil der OGS beträgt 15,46 %.
Die Gegenüberstellung der Gesamtkosten (Gegenüberstellung Aufwendungen und
Erträge) des Kita-Bereichs zum Kita-/Schuljahr 2024/2025
Schulen in Verbindung mit Kinder und Jugend
28.03.2025
Zur Info: Die Tabellen aus der Antwort können hier leider nicht dargestellt werden.