05.06.2023 Anfrage zdA Rat: Auswirkungen GEG für Bestandsbauten in Leverkusen

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Die FDP-Fraktion im Bund konnte sich hier -zum Glück für alle Immobilienbesitzer- durchsetzen und die Gesetzesvorlage wurde nochmals geändert. Unsere Anfrage haben wir daraufhin zurückgezogen.

Welche Auswirkungen hätte das neue Gebäudeenergiegesetz auf die stadteigenen Bestandsbauten?

 

Anfrage z.d.A.Rat: Auswirkungen des GEG für Bestandsbauten in Leverkusen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

bitte beantworten Sie unserer Fraktion folgende Anfrage über z.d.A.Rat:

Welche Auswirkungen hat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes auf die stadteigenen Bestandsbauten
in Leverkusen?
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, durch die neu einzubauende Heizungen zu 65% mit
Erneuerbaren Energien betrieben werden sollen, wird voraussichtlich zum 1. Januar 2024 in Kraft
treten. Wir erwarten, dass diese Novelle auch Auswirkungen auf unseren kommunalen und
öffentlichen Gebäudebestand haben wird. Obwohl die parlamentarische Debatte und damit das
Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, bitten wir Sie trotzdem, die Auswirkungen auf
den kommunalen Gebäudebestand anhand der Einigung in der Bundesregierung zu bewerten. Denn
nur so könnten wir im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger auf das Gesetzgebungsverfahren
einwirken, sollte das erforderlich sein.
Um die Folgen des Gesetzes für Leverkusen in der bisherigen Kabinettsfassung abschätzen zu können,
wäre es hilfreich, einen Überblick über die Situation bei uns zu bekommen.
Deshalb fragen wir:
1. Wie viele öffentliche Gebäude gibt es und wie viele davon sind potenziell von der Novelle des
Gebäudeenergiegesetzes zu 65% Erneuerbare Energie betroffen?
2. Wie alt sind die Gebäude jeweils bzw. wie alt sind die Heizungsanlagen in den Gebäuden?
3. Mit welchem Energieträger wird jeweils geheizt?
4. In welchem Sanierungsstand sind die Gebäude?
5. Ist absehbar, welche Kosten durch die Novelle des GEG für Leverkusen entstehen?
6. Gibt es bereits Planungen, wie die Gebäude saniert werden und welchen Zeithorizont sehen
diese Planungen vor?
7. Sind Neubauten geplant und wenn ja, sind diese mit den neuen Regelungen vereinbar?
8. Gibt es von Seiten der EVL Planungen zum Start einer kommunalen Wärmeplanung?

Bitte beantworten sie unsere Fragen für die Gebäude in Verantwortung der Gebäudewirtschaft sowie
für den Gebäudebestand der WGL und weiterer städtischer Töchter, sofern diese über wesentlichen
Immobilienbesitz verfügen.

Darüber hinaus:
Es werden viele private Immobilienbesitzer vom neuen GEG betroffen sein. Sind Beratungsangebote
für die Bürgerinnen und Bürger in Leverkusen geplant?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ballin-Meyer-Ahrens
Fraktionsvorsitzende