17.04.2023: Anfrage zdARat: Barrierefreies Zuhören bei städtischen Gremien

BEANTWORTET |

Das Thema Inklusion ist uns wichtig: unsere Anfrage zu z.B. Kosten für Gebärdendoltmetschern findet Ihr hier.

Am 15.06.2023 nochmals um Beantwortung gebeten.

 

Hier kommt die Antwort über z.d.A. Rat am 31.08.2023:

Anfrage der FDP-Fraktion vom 17.04.2023

Barrierefreies Zuhören bei städtischen Gremien
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 30. März 2023 über den Antrag Nr. 2023/2043 mit dem (mündlichen) Änderungsantrag der Klimaliste (für die Ratssitzungen Gebärdendolmetscher*innen zur Verfügung zu stellen, beziehungsweise dies zunächst durch die Verwaltung prüfen zu lassen) beraten. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen am 6. März 2023 wurden diese beiden Anträge ebenfalls beraten. Der Ausschuss hat dem ursprünglichen Antrag in veränderter Form zugestimmt.
Der Änderungsantrag der Klimaliste wurde nicht inhaltlich debattiert. Stattdessen wurde festgestellt, dass die Beschäftigung von Dolmetschern für Gebärdensprache fachlich nicht in den Ausschuss gehört. Der ursprüngliche Antrag betraf den Fachbereich Gebäudewirtschaft. Die Ergänzung hätte im Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt, im Haupt- und Personalausschuss und im Finanz- und Digitalisierungsausschuss beraten werden können. Hierzu fehlte es jedoch an einem Antragsrecht der Klimaliste.
Da uns das Thema Inklusion wichtig ist, bitten wir um Beantwortung unserer Fragen zu
dem Sachverhalt über z.d.A.: Rat:

  1. Welche Kosten entstehen für Gebärdendolmetscher*innen, wenn diese zu den Ratssitzungen
    hinzugezogen werden?
  2. Welche zusätzlichen Kosten fallen an, wenn darüber hinaus die Sitzungen der Bezirksvertretungen
    gedolmetscht würden?
  3. Sind der Verwaltung Städte in NRW oder im sonstigen Bundesgebiet bekannt, die in öffentlichen
    Sitzungen Gebärdendolmetscher*innen einsetzen?
  4. Gab es in der Vergangenheit Anfragen von Betroffenen, ob eine Unterstützung durch
    Gebärdendolmetscher*innen möglich sei?

Stellungnahme:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung vom 30.03.2023 zum Antrag Nr. 2023/2043 – „Barrierefreies Zuhören bei städtischen Gremien“ – Antrag von DIE LINKE vom 27.01.2023, folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
„Die Stadt Leverkusen richtet
1. im Ratssaal
2. in den Sitzungsräumen der Bezirksvertretungen
3. in den für Sitzungen anderer Gremien genutzten Sälen in den kommunalen Liegenschaften, in denen bereits Mikrofonanlagen installiert sind, Hörunterstützungen durch eine Audiosignalübertragung
über WLAN ein.“
Hiermit können hörgeschädigte Personen die Sitzungen der städtischen Gremien verfolgen.
In Bezug auf einen (zusätzlichen) Einsatz von Gebärdendolmetscher*innen wird zu den
oben aufgeführten Fragen nachfolgend Stellung bezogen.

Zu 1.: Sollten Gebärdendolmetscher*innen zu Sitzungen des Rates der Stadt Leverkusen hinzugezogen
werden, wäre es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, diese auch in den Livestream
einzubinden. Eine Abfrage bei dem Dienstleister des Livestreams ergab folgende
Kosten:
Es entstehen fixe Kosten je Sitzung für eine*n Techniker*in, die Sendetechnik und die
Einbindung in den Livestream von 1.150,- €. Bei Sitzungen von mehr als drei Stunden
Länge, wovon bei Sitzungen des Rates auszugehen ist, werden drei Dolmetscher*innen
benötigt. Die Kosten je Person und Stunde liegen bei ca. 100 bis 150,- €, also bei 300
bis 450,- € je Stunde bei Hinzuziehung von drei Dolmetscher*innen. Anfahrtskosten fallen
hier nicht an, da sich die Dolmetscher*innen in einem Studio ihres Dienstleisters befinden.

Zu 2.: Da auch bei den Sitzungen der Bezirksvertretungen davon auszugehen ist, dass sie
länger als drei Stunden dauern könnten, müssten drei Gebärdendolmetscher*innen je
Sitzung hinzugezogen werden. Auch hier liegen die Kosten je Person und Stunde bei
ca. 100 bis 150,- €, also bei 300 bis 450,- € je Stunde bei Hinzuziehung von drei Dolmetscher*
innen. Die Sitzungen der Bezirksvertretungen werden nicht im Livestream
übertragen, so dass zusätzliche Anfahrtskosten anfallen. Unter Berücksichtigung von
Anfahrtskosten von ca. 150,- € je Person liegen die zusätzlich zu kalkulierenden Kosten
bei Hinzuziehung von drei Dolmetscher*innen bei 450,- €.
Insgesamt ist damit von Kosten von bis zu 900,- € je Stunde auszugehen.

Zu 3.: In Nordrhein-Westfalen binden zum Beispiel die Städte Köln und Düsseldorf Gebärdendolmetscher*
innen in den Livestream der Sitzungen ihrer Stadträte ein. Auch bei vielen
weiteren Stadträten bundesweit werden Gebärdendolmetscher*innen in den Sitzungsräumen
oder in den Livestream hinzugezogen.

Zu 4.: Der Verwaltung sind keine Anfragen bekannt.

Oberbürgermeister, Rat und Bezirke