23.01.2024: Anfrage z.d.A. Rat: Sachstand Brandruine in Schlebusch

BEANTWORTET |

Anfrage z.d.A. Rat: Sachstand Brandruine in Schlebusch

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

bitte beantworten Sie unserer Fraktion folgende Anfrage über z.d.A. Rat:

  1. Wie ist der Sachstand bzgl. der Brandruine in Leverkusen Schlebusch?
  2. Wann können die Abbrucharbeiten an der Brandruine fortgesetzt werden?
  3. Was unternimmt die Verwaltung, um den aktuellen Zustand zu ändern und endlich die unansehnliche Baustelle aus dem Blickfeld zu nehmen?
  4. Gibt es von Seiten des Investors weiterhin Pläne ein Wohn-Geschäftshaus zu erreichten?

Seit Jahrzehnten ist die Brandruine in Schlebusch ein Schandfleck für die beliebte Einkaufsstraße. Immer wieder wurden die Bürgerinnen und Bürger in den letzten Jahren vertröstet, dass es bald voran gehen würde. Die letzten Anmerkungen hierzu sind nun fast zwei Jahre alt. Wir bitten um Mitteilung über den aktuellen Sachstand.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Berghöfer , Fraktionsvorsitzender

Valeska Hansen, Ratsfrau

 

Hier die Antwort der Verwaltung vom 29,02,2024:

Mitteilung für den Rat und die Bezirksvertretung III
Brandruine „Alt Schlebusch“
Für die bisherige Historie wird auf die Mitteilung der Verwaltung in z.d.A.: Rat Nr. 2 vom 10.03.2022 (Seiten 121 ff.) verwiesen.
Zwischenzeitlich konnte in intensiven Gesprächen der Verwaltung mit den benachbarten Parteien eine Situation erzielt werden, die Abbruchtätigkeiten auf beiden Grundstücken ermöglicht. Für die Brandruine „Alt Schlebusch“ bedeutet dies, dass die bisher aus statischen Gründen stehen gebliebene Grenzwand (Gebäudeabschlusswand) bzw. die zu deren statischer Absicherung verbliebenen Gebäudeteile nunmehr vollständig abgerissen werden konnten. Im Anschluss daran werden vom Bauherrn nunmehr die weiteren Tätigkeiten zur Herrichtung des Geländes sowie die Vorbereitungen für den künftigen Neubau erfolgen.
Die Verwaltung wird das private Bauvorhaben weiterhin intensiv und in enger Abstimmung mit den Privatparteien begleiten.
Oberbürgermeister, Rat und Bezirke in Verbindung mit Bauaufsicht