23.06.2025: Anfrage z.d.A. Rat: Sachstand Fahrradstraßen und Fahrradzonen im Leverkusener Stadtgebiet

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Anfrage z.d.A. Rat: Sachstand Fahrradstraßen und Fahrradzonen im Leverkusener Stadtgebiet 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

bitte beantworten Sie unserer Fraktion folgende Fragen über z.d.A. Rat:

 

In der Mitteilung des zdA Rats vom Juli 2024 wurde zur BK-Nummer 2020/0148 der aktuelle Sachstand zu den beschlossenen Fahrradstraßen und Fahrradzonen dargestellt. Dabei wurde auf Schwierigkeiten durch die Bezirksregierung hingewiesen. Gleichzeitig wurde veröffentlicht, dass ein bis zwei Projekte aus Mitteln des Fachbereichs Klimaschutz und Mobilität realisierbar wären.

 

  • Können Sie uns bitte mitteilen, um welche ein bis zwei Fahrradstraßen es sich handelt und wie der derzeitige Sachstand ist?
  • Warum muss für die Planung einer Fahrradstraße ein Ingenieurbüro beauftragt werden? Kann die Planung nicht intern durchgeführt werden (z.B. im Fachbereich Mobilität durch den Fahrrad- oder Mobilitätsbeauftragten)?

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jörg Berghöfer                                       Valeska Hansen

Fraktionsvorsitz                                      Ratsmitglied

 

Stellungnahme
Zu 1.:
Der Sachstand ist bereits überholt, wie durch den Fachbereich Mobilität und Klimaschutz bei der informativen Begehung der potentiellen Fahrradstraße Kolberger Straße am 09.09.2024 bereits bekannt gemacht wurde. Ursprünglich war geplant, die Kolberger Straße, die Morsbroicher Straße sowie die Rheinstraße / Wiesenstraße zeitnah zu Fahrradstraßen umzugestalten, nachdem diese umfangreich gemeinsamen mit Vertretenden der Bezirksregierung Köln abgelaufen wurden.
Durch die mittlerweile ergangenen Urteile der Verwaltungsgerichte Köln und Aachen aufgrund von Klagen gegen Fahrradstraßen durch betroffene Anwohner*innen wurde jedoch deutlich, dass Fahrradstraßen nicht überall eingerichtet werden dürfen und es neben der umfassenden Prüfung sowie der Einhaltung der Richtlinien zur Gestaltung von Fahrradstraßen und Fahrradzonen der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahr-radfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS NRW), auch eines Radverkehrskonzeptes bedarf. Ein solches Konzept wird aktuell durch den Fahr-radbeauftragten des Fachbereich Mobilität und Klimaschutz der Stadt Leverkusen er-arbeitet und anschließend der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt. Bis dahin können aufgrund der hohen Kosten zur Einrichtung von Fahrradstraßen und des erhöhten Risikos einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln zu unterliegen, zunächst keine weiteren Fahrradstraßen umgesetzt werden.
Zu 2.:
Die Beauftragung einer Grundlagenplanung zur Einrichtung von Fahrradstraßen wurde mittlerweile an ein Ingenieurbüro vergeben, damit zeitnah nach Erstellung des Radverkehrskonzeptes mit der Einrichtung von Fahrradstraßen fortgefahren werden kann. Aufgrund der Gewichtung des Themas und der Tatsache, dass ein Basiskatalog angelehnt an den Leitfaden der AGFS NRW erstellt werden soll, welcher später zur einheitlichen Ausgestaltung aller Fahrradstraßen im Stadtgebiet rechtssicher an-gewandt werden kann, wurde sich für die Ausführung durch ein Ingenieurbüro entschieden.
Eine Planung durch Kolleg*innen des Fachbereichs Mobilität und Klimaschutz ist nicht möglich, da es sich bei diesen nicht um entsprechend ausgebildete Verkehrsingenieure*innen handelt und diese fachlich somit nicht in der Lage sind, umfassende und gerichtsfeste Verkehrsplanungen zu erstellen. Ob hingegen die einzelnen Fahrradstraßen nach Vorliegen der Grundlagenplanung sowie des Radverkehrskonzepts durch den Fachbereich Tiefbau mit eigenem Personal oder durch ein beauftragtes Ing.-Büro geplant werden können, ist dann tagesaktuell im Einzelfall zu entscheiden.
Mobilität und Klimaschutz
28.07.2025