Pressemitteilung: FDP-Fraktion fordert: vorerst keine Grünsatzung!
Die vorgelegte Grünsatzung der Stadt Leverkusen muss auf ihre rechtliche Zulässigkeit geprüft werden, fordert die FDP-Fraktion.
Nachdem bereits ein Rechtsanwalt und ein örtlicher Bauunternehmer die Grünsatzung infrage stellen, sollte erst einmal die rechtliche Zulässigkeit einer Grünsatzung in dieser Form überprüft werden.
„Wir können nicht von privaten Bauherren verlangen, was die Verwaltung selbst nicht leisten muss“, so der Fraktionsvorsitzende Jörg Berghöfer.
Auch die finanzpolitische Sprecherin der FDP, Monika Ballin-Meyer-Ahrens, sieht die neue Satzung kritisch. „Dass Eigentümer den eigenen Garten nicht blickdicht errichten dürfen, ist ein großer Eingriff in die Privatsphäre.“
Ebenso ist die Forderung, dass je angefangene 200 m² ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen sei, schwierig umzusetzen, weil einerseits das Abstandsgebot zu Nachbarn und Gebäuden nicht immer einzuhalten wäre, außerdem soll ein Garten ja der Freizeitgestaltung dienen. Aber schon Fußballflächen, Trampoline oder Planschbecken würden durch Bäume im Garten behindert. Ebenso erscheint die Forderung, Stellplätze für Mülleimer blickdicht zur Straße zu errichten, unrealistisch. Denn bei dem heutigen Bedarf an unterschiedlichen Mülleimern reichen die Stellplatzflächen oft nicht für zusätzliche Pflanzungen.
Die Grünsatzung soll Ausnahmen für Baudenkmäler zulassen – wobei sie doch eigentlich nur für Neubauten gelten soll, wer findet hier den Formulierungsfehler?
Es ist wohl noch einiges nachzubessern.