Pressemitteilung zur Sperruzng des Dhünnweges in Schlebusch

Am Fußweg entlang der Dhünn in Schlebusch hat sich eine Situation entwickelt, die untragbar ist und auch der Bevölkerung nicht zu vermitteln. Und da mit der Entscheidung über diesen Fall ggf. auch andere Wege in naher Zukunft betroffen sein könnten, hält die FDP Ratsgruppe die Angelegenheit nicht mehr für eine Bezirks-Sache, sondern möchten eine Entscheidung im Rat herbeigeführt sehen.

Kurz die Situation:

Im Frühjahr sollten aus Sicherheitsgründen am o.g. Dhünnweg eine Reihe Pappeln und Erlen gefällt werden. Nach Protesten sind die Fällungen sind nun bis zum Herbst ausgesetzt. In der Folge ist der Fußweg vorsorglich von der Verwaltung abgesperrt worden, zwischen zeitlich sind die Absperrungen sogar noch verstärkt worden. Hier ist ohne Not eine wichtige Fußgänger/Fahrradachse verschlossen worden. Es ist allerdings deutlich zu erkennen, dass Nischen an den Absperrungen vorbei gesucht und gefunden wurden, um den Fußweg weiter zu nutzen. Dies zeigt, wie wichtig diese Verbindung zwischen Leimbacher Berg/Edelrath/Hummelsheim/aber auch Schildgen, und dem Schlebuscher Zentrum ist. Insbesondere die Kommunalpolitiker in Schlebusch werden immer wieder darum gebeten, die sofortige Öffnung herbeizuführen, was hiermit geschehen soll. Jahrzehnte war der Weg ungesichert und bis heute ist der Zustand des Bodens (der Weg wird allgemein aus gutem Grund Wurzelweg genannt) sehr viel unfallgefährlicher als die möglichen Astabbrüche von den Bäumen. Eine Verkehrssicherungspflicht war nie vorher Thema, darum ist es der Bevölkerung auch nicht zu vermitteln, warum sie jetzt den Weg versperrt. Hier sollte sofort pragmatisch und bürgernah entschieden werden.

Die Verwaltung beruft sich bei der Sache auf ihre Verkehrssicherungspflicht. Zwar bezweifeln wir diese Pflicht überhaupt, weil es sich hier nach unserer Meinung um einen Waldweg handelt, analog zum Weg auf der anderen Seite der Dhünn, aber dies sollte separat geklärt werden. Unterstellen wir mal, diese Pflicht bestünde an dem Weg wirklich. Insgesamt ist sie nach Rechtsurteilen sowie nach Expertenmeinungen nicht so streng auszulegen, wie die Verwaltung uns hier vermitteln möchte.

So heißt es u.a. in einer Grundsatzausführung zur kommunalen Verkehrssicherungspflicht – (Dr. iur. Achim Peters, Kommunalrechtler zur Verkehrssicherungspflicht in der Gemeinde auf einer Fachtagung im September 2017)

  1. Allgemeines zur

Verkehrssicherungspflicht

  • Grundsatz : – Es besteht keine allgemeine Pflicht, andere durch positives Tun vor Schaden zu bewahren, da eine derartige Pflicht uferlos und praktisch nicht erfüllbar wäre (Wussow, VersR 2005, S. 903).

– In bestimmten Situationen kann aber eine Pflicht zur Gefahrenabwehr gegeben sein

Und weiter:

Ingerenz: Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ergibt sich grundsätzlich für jeden, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenlage schafft oder andauern lässt, die Verpflichtung, die notwendigen und zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um andere vor Schäden zu bewahren

(BGH, Urt. v.13.06.2017 – Az.: VI ZR 395/16, Tz. 6 m.w.N.).

Daher muss der Verkehrssicherungspflichtige Gefahren

  • beseitigen,
  • vor ihnen warnen,
  • Verkehr notfalls ausschließen.

Und weiter im o.g. Dokument auf S. 24ff.

  1. Baumpflege (Forts.)
  • Astbruchgefahr: Gemeinden sind nicht dazu verpflichtet, [vorsorglich] Äste eines von seiner Art her zwar anfälligen, grundsätzlich aber gesunden Baums zu entfernen, um eine Gefährdung Dritter auszuschließen. Kommt es zu einem Schaden, weil von einem derartigen Baum ein Ast abbricht, so kann die Gemeinde nicht für die Folgen in Anspruch genommen werden
  • (OLG Saarbrücken, Urt. v. 26.11.2015– Az.: 4 U 64/14).

Im gleichen Dokument ist eine Reihe von Warnschildern aufgeführt. Diese genügen der Verkehrssicherungspflicht in Kommunen, die entsprechenden Urteile sind dort ebenfalls aufgeführt.

Nun frage ich mich, warum die Verwaltung am Dhünnweg in Schlebusch von den 3 Varianten nur die Gefahr beseitigen (Fällung) oder Verkehr NOTFALLS ausschließen gewählt hat und nicht die ebenfalls legitime, vor der Gefahr zu warnen. Und werden Sie in Zukunft auch andere Wege entsprechend sperren wollen? Ich wüßte auf Anhieb einige insbesondere in Opladen und Bürrig/Küppersteg, wo die gleiche Situation herrscht.

Keine Ausführungen habe ich nun zu den vermeintlichen Kosten dieser Maßnahme gemacht, aber darauf ist ja in einigen Bürgeranträgen schon eingegangen worden. Ich unterstütze hier aber ausdrücklich die Forderung der Bürger, transparent zu machen, was die Absperrungen/Fällungen bisher gekostet haben, denn es handelt sich um das Geld der Bürger!

Die Realität an dem Weg zeigt, wie wichtig er als Verbindungsstück zwischen dem Schlebuscher Osten und dem Schlebuscher Zentrum ist. Die Menschen öffnen die Absperrungen, klettern drum herum – was ich persönlich für weitaus gefährlicher halte als den Weg normal zu benutzen – und krabbeln unter der Dhünnbrücke durch, und ich rede ich nicht von Jugendlichen!!!

Die Stadt und die Wege gehören den Bürgern und müssen ihnen zugänglich bleiben. Nach meinen Rechtsausführungen sowie der Gesamtsituation bitte ich um Zustimmung für unseren Antrag und um sofortige Beendigung des Schildbürgerstreiches am Fußweg entlang der Dhünn.