LevLiberal 2023/2 – Blitzeranlagen dürfen nicht der Haushaltssanierung dienen

BLITZERANLAGEN DÜRFEN NICHT DER HAUSHALTSSANIERUNG DIENEN

Es ist immer wieder davon zu hören, dass mit dem Wegfall der Blitzeranlagen auf der Leverkusener Rheinbrücke eine wichtige Einnahmequelle für den städtischen Haushalt entfallen wird. Dem liegt nach Meinung der FDP-Fraktion ein Denkfehler zugrunde: Die Blitzer waren nie als „Gelddruckmaschinen“ gedacht.
Die Gewichts- und Geschwindigkeitsbegrenzungen sollten die Haltbarkeit der Brücke verlängern. Das hat funktioniert.

Ab Frühjahr 2024 fallen die Beschränkungen weg. Durch die Verzögerungen beim Bau war die Laufzeit der Blitzen viel länger, als ursprünglich kalkuliert.
Die Stadt Leverkusen hat von den Anlagen profitiert, nämlich mit annähernd 20 Mio. € seit 2011. Die FDP hat beantragt, dass die gesamte Bußgeldstelle neu und schlanker strukturiert wird. Der Neuordnungsprozess hat bereits begonnen, die vier befristet beschäftigten Mitarbeiter sollen in anderen Fachbereichen eingesetzt werden.
Bußgelder können und dürfen nicht den Haushalt „sanieren“, sie sind ein Mittel zu Gewährung der Verkehrssicherheit.

Dr. Monika Ballin-Meyer-Ahrens, finanzpolitische Sprecherin