24.05.2024 Anfrage zdA Rat: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026

Anfrage z.d.A. Rat: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

bitte beantworten Sie unserer Fraktion folgende Fragen über z.d.A. Rat:

 

Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Kinder im Grundschulalter einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Auf Landesebene sind viele Details, insbesondere zur inhaltlichen Ausgestaltung sowie zur Finanzierung, noch nicht geregelt, die Umsetzung des Rechtsanspruchs erfolgt jedoch in den Kommunen.

 

  1. Steht die Verwaltung im Austausch mit der Landesregierung, um die Umsetzung des Rechtsanspruchs vorzubereiten?

 

  1. Welche Aspekte bedürfen aus Sicht der Verwaltung noch der Klärung durch die Landesregierung?

 

  1. Welche Vorbereitungen trifft die Schulverwaltung in Leverkusen bereits, um den Rechtsanspruch ab 2026 verlässlich umsetzen zu können?

 

Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist eine verlässliche Betreuung unerlässlich. Und berufstätige Eltern brauchen dringend passgenaue Betreuungsangebote, um Berufs- und Familienzeiten zu koordinieren. Auch die ernüchternden Ergebnisse internationaler Bildungsstudien sind bekannt. Wir fordern daher ein klares Konzept für die Ganztagsbetreuung und qualitative Mindeststandards. Dies kann nur in Kooperation zwischen Land und Kommunen erreicht werden und dafür brauchen wir einen frühzeitigen Planungsbeginn in Leverkusen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Berghöfer, Fraktionsvorsitzender

Valeska Hansen, Ratsfrau, bildungspolitische Sprecherin