24.05.2024 Anfrage zdA Rat: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026

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Anfrage z.d.A. Rat: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

bitte beantworten Sie unserer Fraktion folgende Fragen über z.d.A. Rat:

 

Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Kinder im Grundschulalter einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Auf Landesebene sind viele Details, insbesondere zur inhaltlichen Ausgestaltung sowie zur Finanzierung, noch nicht geregelt, die Umsetzung des Rechtsanspruchs erfolgt jedoch in den Kommunen.

 

  1. Steht die Verwaltung im Austausch mit der Landesregierung, um die Umsetzung des Rechtsanspruchs vorzubereiten?

 

  1. Welche Aspekte bedürfen aus Sicht der Verwaltung noch der Klärung durch die Landesregierung?

 

  1. Welche Vorbereitungen trifft die Schulverwaltung in Leverkusen bereits, um den Rechtsanspruch ab 2026 verlässlich umsetzen zu können?

 

Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist eine verlässliche Betreuung unerlässlich. Und berufstätige Eltern brauchen dringend passgenaue Betreuungsangebote, um Berufs- und Familienzeiten zu koordinieren. Auch die ernüchternden Ergebnisse internationaler Bildungsstudien sind bekannt. Wir fordern daher ein klares Konzept für die Ganztagsbetreuung und qualitative Mindeststandards. Dies kann nur in Kooperation zwischen Land und Kommunen erreicht werden und dafür brauchen wir einen frühzeitigen Planungsbeginn in Leverkusen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Berghöfer, Fraktionsvorsitzender

Valeska Hansen, Ratsfrau, bildungspolitische Sprecherin

 

Stellungnahme:

Zu 1.:
Seit 2021 warten die Schulträger auf die Ausführungsbestimmungen zum Rechtsanspruch. Entsprechend des letzten mitgeteilten Sachstandes wird es „Umsetzungsregelungen“ geben. Ob diese in Form eines Ausführungsgesetzes und auch der Zeitpunkt sind weiterhin leider unbeantwortet bzw. offen.
Die jüngst veröffentlichten „Fachlichen Grundlagen“ bringen keine Klärung und Verlässlichkeit für die Kommunen und Träger.

Zu 2.:
Unter anderem bleiben die Finanzierung und Betriebsvoraussetzungen weiterhin offen. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

Zu 3.:
Vorausschauend stellt die Stadt Leverkusen schon seit Jahren ihre Planung von Schulbaumaßnahmen auf eine 100%-Quote in der OGS-Auslastung ab. Schon jetzt besuchen 80% der Kinder die OGS. Neben den restlichen quantitativen Voraussetzungen sind aber vor allem auch die qualitativen Notwendigkeiten in den Blick zu nehmen und dringend weiterzuverfolgen.

Schulen
20.06.2024