Anträge zum Haushaltsplan 2025 und Haushaltssicherungskonzept
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
bitte setzen Sie vorliegenden Antrag auf die Tagesordnung der zuständigen Gremien:
- Stellenplan:
a) Reduzierung der VZÄ im Bereich Gleichstellungsbüro auf 2 Beauftragte plus einer Assistentin
b) Reduzierung der VZÄ im Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit auf maximal 3 VZÄ
c) Reduzierung der VZÄ im Bereich Klima & Mobilität auf maximal 4 VZÄ
- Gebäudenutzung:
drastische Reduzierung der Verwaltungsstandorte durch Entmietung von externen Flächen, sowie Verkauf leerstehender Flächen
- Anpassung der Grundsteuer auf das aufkommensneutrale Niveau (921 Punkte) ab Haushaltsjahr 2026
- Auflösung ivl und Kooperation mit andere regionalen Netzwerkanbietern
Begründung:
Angesichts der aktuellen Haushaltslage muss sich die Verwaltung der Stadt Leverkusen auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Vordringlich zu bedienen sind die Pflichtaufgaben im sozialen Bereich sowie die Zukunftsaufgaben bei Kinderbetreuung und Bildung. Weitere Aufgaben mit Ermessensspielraum müssen mit dem geringstmöglichen Mitteleinsatz erfüllt werden, wobei die Effizienz maximiert werden soll. Teile der freiwilligen Aufgaben müssen reduziert werden. Mit unseren Forderungen möchten wir dazu beitragen:
Zu 1.
Das Personal der genannten Abteilungen erfüllt keinen direkten Service für die Bevölkerung unserer Stadt. Angesichts der angespannten Haushaltslage ist es daher unabdingbar, die Zahl der Beschäftigten auf das notwendige Minimum zu beschränken.
Zu 2.
Ein Raumkonzept, das moderne Arbeitsmethoden berücksichtigt, ist in der Verwaltung überfällig. Insbesondere in Abteilungen, in denen Beschäftigte im Homeoffice arbeiten können, ist es unwirtschaftlich, für alle einen individuellen Arbeitsplatz vorzuhalten.
Zur besseren Vernetzung der Abteilungen ist es außerdem zweckmäßig, die Verwaltung auf wenige Standorte zu konzentrieren.
Zu 3.
Das Festhalten an den alten Hebesätzen für die Grundsteuer, obwohl sich die Bewertung fundamental verändert hat, führt zu Mindereinnahmen von annähernd 10 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2025. Daher ist es angemessen, die Hebesätze so anzupassen, dass ab dem Haushaltsjahr 2026 wieder das Aufkommen des Haushaltsjahres 2023 erzielt wird.
Zu 4.
Die ivl erbringt ihre Leistungen ausschließlich für die Stadt Leverkusen (Kernverwaltung und Tochtergesellschaften). Die dabei erwirtschafteten Gewinne fließen jedoch an alle Gesellschafter und somit auch anteilig nach Köln, obwohl sie dort nicht erwirtschaftet wurden. Als Gewinnausschüttung einer rechtlich selbständigen Tochter unterliegen sie außerdem der Kapitalertragsteuer. Hier ist eine wirtschaftlichere Lösung anzustreben.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Berghöfer
Fraktionsvorsitz