Entscheidung der Bezirksvertretung II für den hellen Pflasterbelag in der Opladener Fußgängerzone erweist sich als Fehlgriff! – Anlieger der Fußgängerzone müssen jetzt über die Straßenreinigungsgebühren „die Suppe auslöffeln“!
Von Anfang an hat der Opladener Ratsherr Friedrich Busch die Neugestaltung der Opladener Fußgängerzone kritisch begleitet.
Für Friedrich Busch steht fest: Grundsätzlich hat die Opladener Innenstadt durch die Maßnahmen des Stadtentwicklungskonzeptes gewonnen. Vor allem die Aufenthaltsqualität durch die zahlreichen Sitzbänke ist erheblich verbessert worden. „Das kommt auch bei der Bevölkerung gut an.“
Anders verhält es sich mit dem Einbau des hellen Pflasterbelags, dafür sind über 210 000 Euro angefallen. Schon früh hat Friedrich Busch öffentlich darauf hingewiesen, dass das helle Pflaster sich als Schmutzfänger erweisen würde.
Dass das neu verlegte Pflaster schnell verschmutzt wird, hat auch die Stadtverwaltung schnell erkannt. Als Reaktion hat man im Juni 2019 nach Fertigstellung der Arbeiten in der Fußgängerzone im Rahmen einer groß angelegten Reinigungsaktion versucht, den Pflasterbelag zu säubern.
In einer Anfrage an die Stadt Leverkusen wollte Ratsherr Friedrich Busch jetzt wissen, wie zufrieden die Stadt mit dem Ergebnis der Reinigungsaktion ist und wer für die Reinigungskosten aufkommen muss.
Nach Auffassung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen hat die Säuberungsaktion ein gutes Ergebnis erbracht. Dem stimmt Friedrich Busch nur bedingt zu: „Viele verunreinigte Stellen auf dem Pflasterbelag waren auch nach der Reinigungsaktion zu sehen. Außerdem hat der von der Stadt proklamierte Reinigungserfolg nur kurz gehalten, denn nach wenigen Tagen, vor allem in der Bahnhofsstraße, waren die hellen Pflastersteine wieder verschmutzt.“
Für Friedrich Busch besonders ärgerlich: Die Kosten für die Säuberungsaktion haben immerhin über 5000 Euro gekostet.
„Um dem regelmäßigen Säuberungsbedarf des hellen Pflasterbelages nachzukommen, schlägt die Stadt eine zweimalige Reinigung pro Jahr vor. Dieser Reinigungsmodus ist angesichts des Verschmutzungsgrades der hellen Pflastersteine sicherlich auch angebracht.“
Für Friedrich Busch hat die Sache aber einen Haken: Die Reinigungskosten von über 10.000 Euro jährlich (auf der Grundlage der vorliegenden Kosten für die einmalige Reinigung in Höhe von 5.123,28 Euro berechnet) müssen von Anliegern/Mietern der Fußgängerzone im Rahmen der Straßenreinigungsgebühr bezahlt werden. Die Kosten werden dann über die Nebenkostenabrechnung letztendlich allen Mietern der Fußgängerzone aufgebürdet.
Friedrich Busch rechnet mit starken Protesten der betroffenen Bürger:
„Der Ärger ist vorhersehbar und ich kann ihn sehr gut nachvollziehen. Der Bürger muss jetzt für die Fehlentscheidung der Bezirksvertreter die Zeche zahlen. Wie konnte nur die Entscheidung für das pflegeintensive helle Pflaster getroffen werden? War den Bezirksvertretern nicht bewusst, dass mit dem ausgesuchten Pflasterbelag zusätzliche Reinigungsaktivitäten verbunden sein würden? Haben die Bezirksvertreter daran gedacht, dass die Kosten für diese zusätzlichen Reinigungsaktivitäten von den Mietern über die Nebenkostenabrechnung zu bezahlen sind?
Pflastersteine – Antwort Stadt