Finanzierung der Schulsozialarbeit in Leverkusen

Die Grundsteuer B soll ab 2015 entsprechend der Fördersumme des Landes für die Schulsozialarbeit um 8 Punkte reduziert werden.

In der Ratssitzung im September 2014 wurde beschlossen, dass zur Sicherung der Finanzierung der Schulsozialarbeit in Leverkusen die Grundsteuer B erhöht werden soll. Nun wird sich das Land ab 2015 mit einem Förderprogramm an der Fortsetzung der Schulsozialarbeit in NRW beteiligen. Leverkusen wird aus diesem Topf voraussichtlich ca. 385.000 € erhalten.

Damit ist die Grundsteuererhöhung in der beschlossenen Form nicht mehr notwendig und der Hebesatz wird dem Finanzbedarf für die Schulsozialarbeit entsprechend gesenkt.

Da am 1.12.14 die letzte Ratssitzung vor dem Jahreswechsel stattfindet, hat die FDP Ratsgruppe heute diesen  Dringlichkeitsantrag gestellt.