Kosten für Flüchtlingsunterbringung bringen Leverkusener Haushaltssanierungsplan ins Trudeln!

„Der soziale Frieden muss in den Kommunen gewahrt bleiben“, das haben jetzt Oberbürgermeister aus Ruhrgebietsstädten in einem Brief an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft geäußert, verbunden mit der Forderung nach „vollständiger Kostenerstattung durch Land und Bund für die Flüchtlingsaufnahme“. 

Eine Forderung, die durchaus auf Verständnis bei der Leverkusener FDP-Ratsgruppe stößt.

Friedrich Busch: „Weder der Kämmerer noch die Ratsmitglieder haben 2012 bei der Aufstellung des Haushaltssicherungsplans mit der Flüchtlingswelle des Jahres 2015 rechnen können. Es fallen jetzt Kosten an, die notwendig sind und nicht zur Diskussion stehen, aber die die Erfüllung des Haushaltssicherungsplans ohne massive Hilfe von Bund und Land in Frage stellen.

Ein Beispiel aus jüngster Vergangenheit: Die nicht vorhersehbaren Kosten für Sicherheitsdienstleistungen für Leverkusener Flüchtlingsunterkünfte, beschlossen auf der Ratssitzung am 14.09.2015: 

2015:            667.049 Euro,

2016:        4.437.860 Euro,

2017:         5.206.344 Euro,

2018:       6.933.562 Euro,

2019:       6.916.337 Euro,

2020:       5.152.801 Euro. 

Dass die Stadt mit diesen Kosten für Sicherheitsdienstleistungen nicht gerechnet hat, macht Ratsherr Friedrich Busch an einem Vorgang aus dem Jahr 2006 deutlich:

Im Zuge einer Haushaltskonsolidierung hat der Rat der Stadt Leverkusen den kommunalen Sicherheitsdienst, die so genannte City-Streife, abgeschafft. Eingespart wurden 290.000 Euro.

Nach Protesten aus der Bevölkerung wurde dann ab 2008 ein privater Sicherheitsdienst eingeführt mit weitaus geringeren Kosten als die 290.000 Euro für die damalige City-Streife. 

Friedrich Busch

FDP Ratsgruppe