Grünsatzung – noch viele Fragen offen

Braucht Leverkusen diese Grünsatzung? Viele Fragen bleiben für die FDP noch unbeantwortet!

Aktuell hat die Baudezernentin eine Grünsatzung für Leverkusen vorgelegt. Bis zum 17. November war auch zur Bürgerbeteiligung aufgerufen worden. Änderungen aus der Bürgerbeteiligung sollen in den Satzungsentwurf eingearbeitet werden und dann voraussichtlich im Februar dem Stadtrat zur Verabschiedung vorgelegt werden.

Für die FDP-Fraktion ergeben sich zu dieser Grünsatzung Fragen, die in Änderungsanträgen formuliert worden sind. Welche Teile der Grünsatzung sind notwendig? Ist diese Grünsatzung überhaupt notwendig? Hier einige Beispiele:

  • Die Grünsatzung „… richtet sich an Eigentümer*innen, Bauherren und Erbpächter*innen.“ Warum wird diese Grünsatzung nicht auf die Neubauvorhaben der Stadt selbst angewendet? Warum wird in der Vorlage die umstrittene Schreibweise mit „Gendersternchen“ verwendet?
  • „Die Satzung ist für alle Neubauvorhaben anzuwenden…“ Bezieht diese Formulierung eigentlich mit ein, dass bei einem Neubauvorhaben wie zum Beispiel ein Balkon, eine neue Gartenlaube oder ein Carport dann automatisch diese Grünsatzung sofort für das ganze Grundstück einfordert?
  • Ist es notwendig eine Liste der zu pflanzenden Bäume festzulegen, in der gängige Bäume wie Eiche, Linde, Buche oder Birke nicht zu finden sind?
  • Ist es notwendig je angefangene 200 m² der Grundstücksfreiflächen einen standortgerechten mittel- oder großkronigen Laubbaum zu pflanzen oder reicht es aus, für jeweils volle 300 m² einen entsprechenden Baum zu pflanzen?
  • Ist es notwendig, für Hecken eine Mindesthöhe von 1,50 m und eine zweireihige versetzte Pflanzung zu fordern inkl. Blickdichtheit und Festlegung des Abstandes zwischen zwei Pflanzreihen? Ähnlich detaillierte Vorschriften finden sich zur Fassadenbegründung, zu Flachdächern und Tiefgaragendächern!
  • Ist es notwendig am Ende der Grünsatzung 15 Tatbestände aufzulisten, die als ordnungswidrig eingestuft werden und mit einer „Geldbuße bis zu 15000,- EUR geahndet werden“?
  • Ist es notwendig jetzt eine neue örtliche Bauvorschrift einzuführen, wenn Experten eher eine bundeseinheitliche Baugesetzgebung wollen, auch im Hinblick auf ein notwendiges schnelleres und billigeres Bauen. Ist es unter diesem Aspekt nicht kontraproduktiv eine neue zusätzliche örtliche Bauvorschrift einzuführen, die ja dann ab der Stadtgrenze zu den Nachbarstädten schon nicht mehr gilt und sicher keine Verwaltungsvereinfachung ist?

Gerade im Bereich der Baudezernentin, die diese Grünsatzung vorlegt, wird immer wieder beklagt, dass der Personalmangel groß sei und deshalb etliche Aufgaben nicht zeitgerecht für die Bürger und Antragsteller erledigt werden können. Benötigen wir jetzt eine Grünsatzung als zusätzliche freiwillige städtische Leistung, die neuen Personalaufwand generiert? Erst einmal sollten die Aufgaben der Bauverwaltung zur Zufriedenheit aller Bürgerinnen und Bürger regelmäßig ausgeführt werden, bevor freiwillige neue Aufgaben eingegangen werden?

Am Ende bleibt weiter die Aussage, frei nach Montesquieu (1689 – 1755): Wenn es nicht notwendig ist eine Grünsatzung zu erlassen, ist es notwendig keine Grünsatzung zu erlassen. Können wir wirklich begründen, warum eine Grünsatzung notwendig ist?

Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen Schreiben Sie uns Ihre Meinung zum Thema Grünsatzung unter info@fdpleverkusen.de

 

Dr. Guido Fischer, Mitglied Bezirksvertretung I