LevLiberal 2024/2 – GRUNDSTEUERREFORM: FDP BEHARRT AUF AUFKOMMENSNEUTRALITÄT

Die Vorbereitung auf die Neufestsetzung der Grundsteuer läuft auf vollen Touren. Für die meisten Grundstücke, Häuser und Wohnungen liegen die neuen Werte der Stadtverwaltung
mittlerweile vor. Der Rat wird dann über den Hebesatz entscheiden.

Die Freien Demokraten fordern, dass es dabei nicht zu einer verdeckten Steuererhöhung kommen darf. Bisher lag das Aufkommen in Leverkusen bei knapp 50 Millionen Euro, mit geplanten jährlichen Anstiegen von 1 %.
Auch im neuen Haushaltsentwurf muss dieses Aufkommen angesetzt werden.
In den neuen Bescheiden weicht der angesetzte Wert deutlich vom bisherigen Einheitswert ab. Die neue Methodik kritisieren wir Liberalen als übermäßig kompliziert, obwohl die neuen Werte dem Verkehrswert eher entsprechen. Dies entspricht der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts. Da für einige Immobilien die Unterbewertung größer war, kommt es zu Verschiebungen der Belastung. Die Reform ist für Steuerpflichtige daher nicht belastungsneutral.

Die weitere, neue Hürde der Landesregierung, bei der Festsetzung neuer Hebesätze optional für Wohngebäude und gewerbliche Immobilien unterschiedliche Hebesätze festzulegen, wird von der Stadtverwaltung glücklicherweise nicht verfolgt. Sie wird einheitliche Hebesätze für beide Immobilientypen beibehalten, um übermäßige Belastungen für Wohnungen in gemischt genutzten Gebäuden zu vermeiden, insbesondere in den Stadtteilzentren. Das befürworten wir Freien Demokraten.