Unterbringung von Jugendlichen in ausländischen Erziehungsmaßnahmen

Die Antwort des Leverkusener Jugendamtes überrascht die Öffentlichkeit:

22 Jugendliche und junge Volljährige sind im Rahmen einer Erziehungsmaßnahme bislang in der Ukraine untergebracht worden! 

Der Fall eines straffällig gewordenen jungen Volljährigen aus Leverkusen, der an einer Erziehungsmaßnahme in der Ukraine teilgenommen hatte, hat das Interesse von Ratsherrn Friedrich Busch geweckt.

Friedrich Busch wollte jetzt von der Stadtverwaltung wissen, wie viele Jugendliche bzw. junge Erwachsene vom Jugendamt in die Ukraine geschickt worden sind, um dort an einer Erziehungsmaßnahme teilzunehmen.

Die Antwort liegt jetzt vor: „In der Ukraine wurden insgesamt 22 Jugendliche und junge Volljährige untergebracht“ (z.d.A.: Rat v. 1.10.18, S. 196).

Die Antwort der Stadt beinhaltet für Friedrich Busch zunächst nichts Skandalträchtiges. Allgemein bekannt ist, dass es gängige Praxis von Jugendämtern ist, sogenannte schwer erziehbare Jugendliche bzw. junge Erwachsene, die auch als Systemsprenger bezeichnet werden, in ausländische Jugendhilfemaßnahmen unterzubringen. Diese Verlagerung der Jugendhilfe ins Ausland wird insgesamt kontrovers diskutiert: Befürwortern solcher Maßnahmen stehen gleichviel Kritikern gegenüber. Die beiden Landesjugendämter in NRW stehen mittlerweile den Auslandsprojekten städtischer Jugendämter kritisch gegenüber, wie aus der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu entnehmen ist:

„Allerdings sind die beiden Landesjugendämter und die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe im Austausch, für solche jungen Menschen Unterbringungsmöglichkeiten im Inland bereitzustellen. Der Fachbereich Kinder und Jugend wurde vom Landschaftsverband Rheinland aktiv aufgefordert, an der Erarbeitung alternativer Unterbringungsformen mit zu arbeiten.“ (z.d.A.: Rat, v. 1.10.18, S. 197)

Nach Auffassung von Friedrich Busch, der die Arbeit des städtischen Jugendamtes als kompetent einschätzt, wäre es an der Zeit, dass die Auslandsmaßnahmen der Öffentlichkeit gegenüber einmal transparent dargestellt werden. Dazu könnte ein Untersuchungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes dienen, analog zum Vorgehen der Stadt Bochum.

Folgende Themen bzw. Kriterien sollten u.a. Gegenstand der Prüfung sein:

  • Begutachtung vor Auslandsmaßnahmen

 

    1. (Ein Gutachten muss die Notwendigkeit einer Auslandsmaßnahme befürworten. Wird so in Leverkusen verfahren?)
  • Qualität der Betreuer vor Ort

 

    1. (Wie wird die pädagogische Eignung des Betreuungspersonals in der Ukraine überprüft?)
  • Kontrolle der Maßnahmen

 

  1. (Werden die Maßnahmen in ausreichendem Maße von Mitarbeitern des städtischen Jugendamtes begleitet? Finden z.B. Hilfeplangespräche in der Ukraine vor Ort statt?
  2. Erfolg der Maßnahmen Um Zweifel an der Rechtmäßigkeit solcher Auslandsbetreuungsmaßnahmen zu zerstreuen, ist das Jugendamt der Stadt Leverkusen gefordert, der Öffentlichkeit die Sinnhaftigkeit solcher Maßnahmen zu dokumentieren.
  3. Fazit: Die Öffentlichkeit ist doch überrascht über die relativ hohe Anzahl an jungen Menschen, die vom Jugendamt der Stadt Leverkusen im Laufe der Jahre zu individualpädagogischen Maßnahmen in die Ukraine geschickt worden sind,  zumal in ein Land mit recht instabilen politischen Rahmenbedingungen.
  4. (Wie viele Maßnahmen wurden abgebrochen bzw. vorzeitig beendet? Wie entwickelte sich das Verhalten der Jugendlichen bzw. jungen Volljährigen nach Rückkehr in Leverkusen? Wie viele Jugendliche wurden in einem Zeitraum von zwei Jahren nach Rückkehr straffällig?